Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Bedingungen für Fahrstunden, Kurse und die Zusammenarbeit mit der Fahrschule Urs Böller.
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt nach Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder online) bei der Fahrschule in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr VZV entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren.
Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden in einem für Fahrschulen ausgerüsteten Fahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert in der Regel 45 Minuten. Doppellektionen dauern 90 Minuten.
Treffpunkt
Der Treffpunkt wird nach Absprache durch die Fahrschule definiert. Der Abholort kann vom Zielort abweichen.
Absenzen
Alle Abmeldungen haben in telefonischer oder brieflicher Form zu erfolgen – die Fahrschule akzeptiert keine Abmeldungen per E-Mail oder WhatsApp.
Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Für gebuchte Kurse (VKU, Motorradgrundkurs) gilt eine Frist von drei Tagen vor Kursbeginn. Bei einer Absage bis zu drei Tagen vor Kursbeginn werden 50 % des Kurspreises belastet. Wird ein Kurs innerhalb von weniger als drei Tagen annulliert, werden 100 % des Kurspreises berechnet. Bei nicht ordnungsgemässen Abmeldungen wird ebenfalls 100 % der vereinbarten Dienstleistung berechnet.
Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit ist der Fahrschule ein Arztzeugnis vorzulegen.
Versicherung für Fahrschüler der Kategorie B
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung). An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler den auf dem Anmeldeformular festgehaltenen Betrag.
Einschränkungen – Vorbehalte der Versicherung
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit.
Versicherung für Motorradkurse und Motorradunterricht
Der Kurs wird auf öffentlichem Grund absolviert. Der Fahrschüler ist für seine Versicherung selber verantwortlich. Die Anmeldung gilt als Haftungsausschluss. Es können nach einem Sturz keine Ansprüche an die Fahrschule gestellt werden. Der Fahrschüler garantiert der Fahrschule, dass sein Motorrad den Vorschriften der technischen Zulassung von Motorfahrzeugen entspricht. Die Fahrschule übernimmt nur Schäden, welche von ihren Instruktoren verursacht werden. Die Kurse finden bei jeder Witterung statt, ausgenommen bei Schnee und Glatteis.
Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Kurse und Lektionen sind innert 10 Tagen (Datum der Rechnung) zu bezahlen. Allfällige Ausstände sind spätestens am Prüfungstag in bar zu begleichen. Das gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zulasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen).
Bezahlung der Kurse und Fahrstunden
Die Kurse und Fahrstunden sind per Einzahlung, TWINT oder in bar zu bezahlen. Die Zahlung ist spätestens bei Kursbeginn oder deren Ende zu leisten. Sollte der Betrag später entrichtet werden, wird die Fahrschule keine Kursbestätigung ausstellen. Für die Bezahlung per Rechnung oder verspätete Bezahlung beträgt der Lektionenpreis Fr. 85.–.
Zahlungsverzug
Hält der Fahrschüler die Zahlungsfristen nicht ein, stellt die Fahrschule eine Zahlungserinnerung aus. Wird auf die Zahlungserinnerung wiederum nicht fristgerecht reagiert, leitet die Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– sowie der Verzugszins von 6 % fällig.
Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktoren-Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Ausweis, Berechtigungen
Jeder Fahrschüler ist selber dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lernfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie und aller Kursbestätigungen (Nothelfer, Verkehrskunde, Theorie) zu sein. Bei fehlenden Dokumenten lehnt die Fahrschule jede Verantwortung ab.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Fahrschule Urs Böller
Stand: 2026